Vom Befund zum Anspruch.
Mängel & Käuferrechte
Osmose, Motor, Vorschäden und falsche Ausstattung: Beweise sichern und Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt prüfen.
Osmose an der Yacht: Befund, Beweise und Käuferrechte
Blasen im Unterwasserschiff oder auffällige Feuchtewerte sind zunächst technische Befunde.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteMotorschaden nach dem Bootskauf: Welche Ansprüche kommen infrage?
Ein ausgefallener Motor kurz nach dem Kauf wirft zwei unterschiedliche Fragen auf: Warum ist er ausgefallen, und war die Ursache bereits bei Gefahrübergang vorhanden?
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteVerschwiegene Grundberührung und Schäden am Kiel
Eine frühere Grundberührung kann belanglos geblieben sein oder erhebliche strukturelle Folgen haben.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteZugesagte Eigenschaften der Yacht: Reichweite, Ausstattung, Seetüchtigkeit
Eine konkrete Vereinbarung über Tankgröße, Motorisierung oder Zustand kann für einen Yachtkauf ausschlaggebend sein.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteArglist beim Yachtverkauf: Was nachgewiesen werden muss
Ein verschwiegener Vorschaden kann schwer wiegen. Die rechtliche Einordnung als Arglist verlangt jedoch konkrete Tatsachen zur Kenntnis und zum Verhalten des Verkäufers.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteNacherfüllung beim Yachtkauf: Anzeige, Besichtigung und Frist
Nach einem Mangel muss der Verkäufer regelmäßig die Chance erhalten, seine Leistung zu korrigieren.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteVom Yachtkauf zurücktreten: Voraussetzungen und Rückabwicklung
Ein Rücktritt soll den Kauf rückabwickeln. Er ist keine frei verfügbare Reaktion auf jeden Defekt und führt auch nicht stets zur Erstattung sämtlicher seit dem Kauf angefallener Kosten.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteKaufpreis der Yacht mindern: Die gesetzliche Berechnung
Eine Minderung kann sinnvoll sein, wenn der Käufer die Yacht trotz eines Mangels behalten möchte.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteVerjährung im Yachtrecht: Kauf, Werft und laufende Verhandlungen
Die maßgebliche Frist hängt vom Anspruch ab. Beim Yachtkauf und bei einer Werftreparatur können verschiedene Anfangszeitpunkte gelten.
Beitrag lesenIhr Anliegen im Yachtrecht
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