Kontakt zur Kanzlei STEINWACHS
Sprechen wir über Ihre Yacht.
Nennen Sie uns Ihr Anliegen und einen anstehenden Termin. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.
Kanzlei in Hamburg
Hamburg.
Rechtsanwalt Stephan SteinwachsHallerstraße 70
20146 Hamburg
040 4153 7117-0
hamburg@kanzlei-steinwachs.de
Zweigstelle · Unser Büro in Travemünde
Travemünde.
Kanzlei STEINWACHS BalticTravemünder Landstraße 300
23570 Lübeck
0451 30505655
baltic@kanzlei-steinwachs.de
In der Marina mit Werftanschluss.
Für die erste Kontaktaufnahme.
Hilfreich sind eine kurze Schilderung, die Namen der Beteiligten, Art und Standort der Yacht sowie ein anstehendes Datum. Stimmen Sie die Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen zunächst mit uns ab.
Eine laufende Frist oder eine geplante Demontage sollte ausdrücklich genannt werden. Eine Nachricht allein begründet keine Mandatsannahme und wahrt keine Frist. Prüfungsumfang und Kosten werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Was Sie bereithalten können.
- Kauf-, Werft-, Charter- oder Liegeplatzvertrag mit Anlagen.
- Schriftwechsel, Protokolle, Fotos und vorhandene Gutachten.
- Bei Versicherungsfragen: Police, Bedingungen und Schreiben des Versicherers.
- Eine kurze Chronologie und Ihr gewünschtes Ergebnis.