Das Verhältnis der Werte zählt
§ 441 Absatz 3 BGB stellt den tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache ihrem Wert in mangelfreiem Zustand zur Zeit des Vertragsschlusses gegenüber. Der vereinbarte Kaufpreis wird in diesem Verhältnis herabgesetzt. Ist eine genaue Bestimmung nicht möglich, kommt eine Schätzung in Betracht.
Ein Beispiel: Bei 100.000 Euro Kaufpreis, einem mangelfreien Wert von 120.000 Euro und einem tatsächlichen Wert von 90.000 Euro beträgt der geminderte Kaufpreis rechnerisch 75.000 Euro. Die Minderung wäre 25.000 Euro. Die abweichende Höhe eines Reparaturangebots verändert diese Formel nicht automatisch.
Voraussetzungen vor der Zahl prüfen
Die Minderung setzt entsprechende Mängelrechte voraus. Auch der Verlauf einer erforderlichen Nacherfüllung ist zu berücksichtigen. Anders als beim Rücktritt steht die bloße Unerheblichkeit eines Mangels der Minderung nicht in gleicher Weise entgegen; § 441 Absatz 1 BGB enthält hierzu eine ausdrückliche Regelung.
Ein Gutachten sollte erklären, wie der Minderwert ermittelt wurde. Reparaturkosten können bei der Bewertung eine Rolle spielen, sind aber nicht mit dem Minderungsbetrag gleichzusetzen. Verbesserungen, Alter und Marktgegebenheiten können die Werte beeinflussen.
Rechner als Vorbereitung
Unser Minderungsrechner wendet die gesetzliche Verhältnisformel auf Ihre Eingaben an. Er beurteilt weder, ob ein Mangel vorliegt, noch ob ein angesetzter Marktwert fachlich belastbar ist. Nutzen Sie ihn, um Szenarien zu vergleichen und die benötigten Bewertungsgrundlagen sichtbar zu machen.
Vor einer verbindlichen Erklärung sollten insbesondere Vertragsinhalt, Haftungsausschluss, Beweislast, Nacherfüllung und Verjährung geprüft werden. Wenn der volle Kaufpreis bereits gezahlt wurde, kann sich aus einer wirksamen Minderung ein Erstattungsanspruch ergeben. Die Erklärung und die anschließende Zahlungsforderung sollten klar aufeinander abgestimmt sein.
Rechnerische Orientierung mit offengelegten Annahmen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Stand: 28. September 2026. Allgemeine Informationen; eine rechtliche Beurteilung erfordert die konkreten Unterlagen und Umstände.

Ein Beitrag der Kanzlei STEINWACHS.
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