Rechner · Werte frei anpassbar
Minderungsrechner für den Yachtkauf
Berechnen Sie die Verhältnisformel des § 441 Absatz 3 BGB anhand des Kaufpreises und zweier von Ihnen angesetzter Werte.
Mit JavaScript wird hier das Ergebnis angezeigt.
Geminderter Kaufpreis = Kaufpreis × tatsächlicher Wert ÷ Wert ohne Mangel
So ist das Ergebnis zu verstehen.
Die Werte beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Reparaturkosten sind nicht automatisch der Minderwert. Die Beispielrechnung ergibt einen geminderten Preis von 75.000 Euro und eine Minderung von 25.000 Euro. Ob Sie mindern dürfen und welche Werte sachverständig tragfähig sind, muss gesondert geprüft werden. Der Rechner akzeptiert keinen mangelhaften Wert oberhalb des mangelfreien Werts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Stand: 28. September 2026. Allgemeine Informationen; eine rechtliche Beurteilung erfordert die konkreten Unterlagen und Umstände.
Die rechtliche Einordnung
Passende Ratgeber.
Kaufpreis der Yacht mindern: Die gesetzliche Berechnung
Eine Minderung kann sinnvoll sein, wenn der Käufer die Yacht trotz eines Mangels behalten möchte.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteNacherfüllung beim Yachtkauf: Anzeige, Besichtigung und Frist
Nach einem Mangel muss der Verkäufer regelmäßig die Chance erhalten, seine Leistung zu korrigieren.
Beitrag lesen Mängel & KäuferrechteVom Yachtkauf zurücktreten: Voraussetzungen und Rückabwicklung
Ein Rücktritt soll den Kauf rückabwickeln. Er ist keine frei verfügbare Reaktion auf jeden Defekt und führt auch nicht stets zur Erstattung sämtlicher seit dem Kauf angefallener Kosten.
Beitrag lesenIhr Anliegen im Yachtrecht
Der nächste Schritt beginnt
mit einer klaren Frage.
Schildern Sie uns den Sachverhalt. Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten stimmen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen ab.