Preisgrundlage aus den Unterlagen ermitteln
Unterscheiden Sie Pauschalpreis, Abrechnung nach Stunden und Material sowie einen unverbindlichen Kostenanschlag. Auch ein als Angebot bezeichnetes Dokument kann unterschiedlich verbindlich sein. Entscheidend sind Wortlaut, Anlagen und spätere Absprachen.
Bei einer Stundenabrechnung sollten Tätigkeit, Zeit und verwendetes Material nachvollziehbar sein. Eine allgemein gehaltene Zusatzposition ersetzt nicht die Prüfung, ob die Leistung beauftragt und vergütungspflichtig war.
Wesentliche Überschreitung anzeigen
§ 649 BGB sieht bei einem unverbindlichen Kostenanschlag eine unverzügliche Anzeige vor, wenn eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist. Das Gesetz nennt hierfür keinen für jeden Fall geltenden festen Prozentsatz. Eine pauschale „20-Prozent-Regel“ ist deshalb keine verlässliche abschließende Antwort.
Die rechtzeitige Information soll dem Besteller eine Entscheidung über die Fortführung ermöglichen. Ob eine unterlassene Anzeige einen Schadensersatzanspruch begründet, muss anhand der konkreten Pflichtverletzung und ihrer Folgen geprüft werden. Die gesamte Mehrforderung entfällt dadurch nicht in jedem Fall automatisch.
Fortsetzen, begrenzen oder kündigen
Verlangen Sie einen aktuellen Leistungsstand und eine nachvollziehbare Prognose der noch anfallenden Kosten. Bei einer Kündigung wegen der Überschreitung enthält § 649 BGB einen Verweis auf die Vergütungsfolgen des § 645 Absatz 1 BGB. Eine freie Kündigung kann andere Folgen haben.
Praktisch sollte festgehalten werden, welche Arbeiten noch ausgeführt werden dürfen und welche einer neuen Freigabe bedürfen. Der Werftbudget-Rechner hilft, Auftrag, freigegebene Nachträge und Reserve zahlenmäßig zu trennen. Er entscheidet nicht, ob eine bestrittene Position geschuldet ist. Dazu werden Angebot, Auftrag, Kostenwarnungen und Nachtragskommunikation benötigt.
Rechnerische Orientierung mit offengelegten Annahmen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Stand: 28. September 2026. Allgemeine Informationen; eine rechtliche Beurteilung erfordert die konkreten Unterlagen und Umstände.

Ein Beitrag der Kanzlei STEINWACHS.
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