Wann eine Provision geschuldet ist
Der gesetzliche Ausgangspunkt des § 652 BGB knüpft an einen Maklervertrag und einen durch Nachweis oder Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrag an. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt von Absprachen, Tätigkeit und Abschluss ab. Ein Besichtigungstermin allein beantwortet die Provisionsfrage nicht.
Lesen Sie Reservierungsvereinbarungen gesondert. Eine Gebühr kann andere Voraussetzungen haben als die Erfolgsprovision. Unklare Regelungen zu Rückzahlung, Laufzeit oder Doppeltätigkeit verdienen Prüfung, bevor Geld fließt.
Wer bindende Zusagen machen darf
Der Makler ist nicht automatisch bevollmächtigt, den Kaufvertrag zu schließen oder jede Zustandsangabe verbindlich für den Verkäufer zu garantieren. Lassen Sie Vollmachten und Erklärungen zu wesentlichen Eigenschaften bestätigen. Bei kritischen Angaben sollte im Vertrag stehen, ob sie vom Verkäufer als eigene Vereinbarung übernommen werden.
Eigene Pflichtverletzungen des Maklers können daneben eine Rolle spielen. Dafür ist konkret festzuhalten, was er wusste, erklärte oder pflichtwidrig unterließ. Eine falsche Verkäuferangabe führt nicht ohne Weiteres zur Haftung jedes Vermittlers.
Geldfluss transparent gestalten
Ein Maklerkonto ist nicht allein wegen seiner Bezeichnung ein insolvenzfestes Treuhandkonto. Prüfen Sie schriftlichen Verwahrungsauftrag, Kontoinhaber, Auszahlungsbedingungen und die Rückabwicklung bei einem gescheiterten Kauf. Besondere Vorsicht ist bei kurzfristig geänderten Bankverbindungen angebracht; verifizieren Sie solche Änderungen über einen bereits bekannten Kontaktweg.
Zur Prüfung gehören Vermittlungsauftrag, Exposé, Reservierung, Provisionsrechnung und vollständiger Schriftwechsel. Wenn Verkäufer und Makler im Ausland sitzen, müssen Zuständigkeit und Vollstreckbarkeit zusätzlich betrachtet werden. Eine rechtzeitige Klärung ist meist einfacher als die Rückholung bereits ausgezahlter Beträge.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Stand: 28. September 2026. Allgemeine Informationen; eine rechtliche Beurteilung erfordert die konkreten Unterlagen und Umstände.

Ein Beitrag der Kanzlei STEINWACHS.
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs – Kanzlei & Kontakt